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Appendix F
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Wireless-N Broadband-Router mit Storage Link
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU Lesser
General Public License. Sie wurde nicht von der Free Software
Foundation herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU LGPL verwendet wird; eine solche
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU LGPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU LGPL besser zu verstehen.
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist als
Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten und
erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung der
Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU
General Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen GNU-
Lizenzen, eben diese Freiheit des Weitergebens und Veränderns
garantieren und somit sicherstellen, dass diese Software für alle
Benutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License (Kleinere
Allgemeine Öffentliche Lizenz, LGPL), gilt für einige
besonders bezeichnete Software-Pakete – typischerweise
Programmbibliotheken – von der Free Software Foundation und
anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu verwenden.
Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen aber, vorher
gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz (LGPL) oder
aber die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL) die
bessere Strategie zur Anwendung im jeweiligen speziellen Fall
ist. Dabei bieten Ihnen die unten stehenden Erläuterungen eine
Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service
zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie die Software im
Quellcode erhalten oder den Quellcode auf Wunsch bekommen
können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen
freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie darüber
informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem, der die Software weitergibt, verbieten,
Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese
Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der
Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos
oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie
müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode
erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code
mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern die
vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie selbst
diesen Code mit der Bibliothek neu verknüpfen können, auch
nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen
und sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Bibliothek weitergibt, zu schützen, wollen
wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie
Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die
Bibliothek von jemand anderem modifiziert und weitergegeben
wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf
des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz
jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir
möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern eines
freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie
von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende
Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für
eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der
in dieser Lizenz (also der LGPL) im Einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger
Bibliotheken, unterliegt der gewöhnlichen GNU General Public
License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz). Die vorliegende
Lizenz, also die GNU Lesser General Public License, gilt für
gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich
wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen
Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse
Bibliotheken, um das Verknüpfen von Programmen, die nicht frei
sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde, sei
es statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden,
rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk“, also eine a/jointfilesconvert/436240/bgeleitete
Version der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt
eine solche Verknüpfung nur, wenn die ganze Kombination die
Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen
weniger strenge Kriterien für das Verknüpfen irgendeiner
anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere“ Allgemeine Öffentliche
Lizenz („Lesser“ GPL), weil sie weniger („less“) dazu beiträgt,
die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche
Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein „Weniger“ an Vorteil gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile
sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele
Bibliotheken benutzen. Die „kleinere“ Lizenz (LGPL) bietet aber
unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere
Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst
weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu
schaffen, sodass diese dann ein De-facto-Standard wird. Um
dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek
benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass eine freie
Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie
Bibliotheken. In diesem Fall bringt es wenig Nutzen, die freie
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